Umzugszuschuss in Bremen – von der Behörde bezahlt.
Pflegekasse, Jobcenter, Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Schwerbehinderung: Wir prüfen Ihren Anspruch auf Umzugskostenübernahme kostenlos, stellen den Antrag und führen Ihren Umzug in Bremen durch – alles aus einer Hand.
Ihr bezuschusster Umzug – ohne Behördenstress
- Anspruch in 2 Minuten kostenlos prüfen
- Antrag, Begründung & Kostenvoranschlag inklusive
- Direkte Abrechnung mit dem Kostenträger
- Pflegegerechtes, erfahrenes Umzugsteam aus Bremen
In 2 Minuten zur kostenlosen Zuschuss-Prüfung
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrem Umzug in Bremen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung zu Ihrem Anspruch.
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100 % kostenlosKeine VerpflichtungAntwort in 24 Stunden
Diese Umzugszuschüsse können wir in Bremen für Sie beantragen
Sie müssen nicht wissen, welcher Kostenträger zuständig ist – das finden wir gemeinsam heraus. Ein Überblick über die häufigsten Förderwege:
Pflegekasse
Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen pflegegerechten Umzug – wir übernehmen Antrag und Durchführung.
§ 40 Abs. 4 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Jobcenter (Bürgergeld)
Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
§ 22 SGB II – Kosten für Unterkunft und Heizung
Arbeitsagentur
Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen Antrag, Abstimmung und Durchführung.
§ 44 SGB III – Vermittlungsbudget
Krankenkasse
Wenn medizinische Gründe einen Umzug erfordern, prüfen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
§ 27 SGB V (Leistungen bei Krankheit), § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung)
Schwerbehinderung
Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.
§§ 77, 78 SGB IX – Leistungen zur sozialen Teilhabe, § 27a SGB XII – Leistungen der Sozialhilfe
Nicht sicher, was für Sie gilt?
Kein Problem – starten Sie einfach die kostenlose Prüfung. Wir ordnen Ihren Fall dem richtigen Kostenträger zu.
Kostenlos prüfenIn 4 Schritten zum bezuschussten Umzug in Bremen
Klar strukturiert, transparent und immer in enger Abstimmung mit Ihnen.
- Schritt 1
Kostenlose Anfrage
Sie füllen den kurzen Funnel aus oder rufen an. Wir klären Ihre Situation – unverbindlich und ohne Kosten.
- Schritt 2
Antrag & Kostenvoranschlag
Wir erstellen den vollständigen Antrag beim richtigen Kostenträger inkl. Begründung und rechtssicherem Kostenvoranschlag.
- Schritt 3
Bewilligung abwarten
Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Behörde, bis die Kostenübernahme schriftlich vorliegt.
- Schritt 4
Umzug in Bremen
Unser Team zieht Sie pünktlich um – inkl. Möbelmontage, Ein-/Auspacken und Entsorgung auf Wunsch.
Bezuschusste Umzüge in Bremen und im gesamten Umland
Die 1A Qualitäts Umzüge GmbH sitzt in Bremen und kennt die zuständigen Pflegekassen, Jobcenter und Ämter der Region. Wir wissen, welche Begründungen und Unterlagen vor Ort gefragt sind – das beschleunigt Ihre Bewilligung.
Wir sind u. a. hier für Sie im Einsatz
- Bremen
- Bremerhaven
- Oldenburg
- Delmenhorst
- Osterholz-Scharmbeck
- Lilienthal
- Ritterhude
- Schwanewede
- Worpswede
- Grasberg
- Hambergen
- Verden (Aller)
- Achim
- Ottersberg
- Oyten
- Langwedel
- Thedinghausen
- Dörverden
- Kirchlinteln
- Diepholz
- Syke
- Weyhe
- Stuhr
- Bassum
- u. v. m.
Umzugszuschuss in Bremen – das sollten Sie wissen
Wer zahlt einen Umzugszuschuss in Bremen?
Je nach Lebenssituation übernehmen unterschiedliche Stellen die Umzugskosten: die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Jobcenter bei Bürgergeld-Bezug (§ 22 SGB II), die Agentur für Arbeit bei berufsbedingtem Umzug (§ 44 SGB III), die Krankenkasse aus medizinischen Gründen (§ 27 SGB V) sowie Sozial- oder Integrationsämter bei Schwerbehinderung. Wir prüfen kostenlos, welcher Kostenträger für Sie infrage kommt.
Wie hoch ist der Umzugszuschuss in Bremen?
Die Höhe hängt vom Kostenträger ab. Die Pflegekasse zahlt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 € pro Umzug. Jobcenter und Arbeitsagentur übernehmen die notwendigen Umzugskosten bei anerkannter Erforderlichkeit – häufig vollständig. Krankenkasse und Sozialamt entscheiden im Einzelfall.
Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?
Ja. In nahezu allen Fällen muss der Antrag vor dem Umzug bzw. vor Unterschrift des neuen Mietvertrags gestellt und bewilligt sein. Beginnen Sie deshalb so früh wie möglich – wir kümmern uns um die fristgerechte Antragstellung.
Was kostet die Beratung und Antragstellung?
Die Erstberatung und die Prüfung Ihres Anspruchs sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Bei Bewilligung rechnen wir die Umzugskosten in der Regel direkt mit dem Kostenträger ab.
Übernehmen Sie nur den Umzug oder auch den Antrag?
Beides – aus einer Hand. Wir stellen den Förderantrag inklusive Begründung und Kostenvoranschlag und führen anschließend den kompletten Umzug in Bremen und Umgebung durch.
In welchen Orten rund um Bremen sind Sie tätig?
Wir sind in der Stadt Bremen, in Bremerhaven sowie im gesamten Umland im Einsatz – u. a. Delmenhorst, Oldenburg, Achim, Weyhe, Stuhr, Verden, Osterholz-Scharmbeck, Syke, Ganderkesee und Wildeshausen.
Sichern Sie sich Ihren Umzugszuschuss in Bremen
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